Kompetenz in Sachen Immobilien:
Die SYMA Immobilienverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung der Geschäftsbedingungen der SYMA GmbH.
Die SYMA GmbH als Maklerin ist berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.
Die Maklergebühr ist zahlbar mit Abschluss des Vertrages bzw. bei rechtsverbindlicher Darlehenszusage, auch wenn die Tätigkeit der SYMA GmbH als Makler nur mitursächlich gewesen ist. Kommt anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäftes ein anderes, wirtschaftlich gleichwertiges, oder ähnliches Geschäft zustande, so sind die hierfür in Betracht kommenden Gebühren zu zahlen. Andere oder weitere Geschäfte mit nachgewiesenen Interessenten und Vertragspartnern innerhalb 2 Jahren sind ebenfalls gebührenpflichtig.
Sind von der SYMA GmbH mitgeteilte Gelegenheiten zum Vertragsabschluss bereits bekannt, so muss dies der SYMA GmbH unverzüglich,
spätestens innerhalb von 10 Tagen, mit Herkunftsangabe schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls kann sich der Empfänger auf eine frühere Kenntnis oder auf einen anderweitigen Nachweis nicht berufen.
Mitteilungen der SYMA GmbH sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SYMA GmbH gestattet.
Zuwiderhandlungen begründen ohne besonderen Nachweis eine Schadensersatzpflicht in Höhe der in Betracht kommenden Gebühren.
Ist Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Personen oder andere Makler benannte Interessenten an den Alleinbeauftragten, die SYMA GmbH, zu verweisen; falls der Auftraggeber mit solchen Interessenten einen Vertrag abschließt, ist er ohne besonderen Nachweis eines Schadens verpflichtet, die vollen Gebühren zu bezahlen.
Alle Angebote und Angaben erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverfügungen bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen gelten Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart.
Für Regelungen, die nicht oder nur teilweise zulässig sind, gelten die ihrem Sinn am nächsten kommenden zulässigen Regelungen.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform und haben nur dann Gültigkeit. Mündliche oder telefonische Zusagen müssen für ihre Wirksamkeit von SYMA GmbH schriftlich bestätigt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Kerpen.
B. Gebühren
An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen für Verkäufer und Käufer je 3% des Kaufpreises.
An- und Vorkaufsrechte für den Berechtigten 1% des Objektwertes.
Erbbaurechte für Eigentümer und Erbbauberechtigte je 3% des Objektwertes.
Vermietungen von Wohnraum für Anmieter bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 2 Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren 4 Monatsmieten. Bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblichen Räumen 3% des auf die gesamte Vertragsdauer, mindestens aber auf 5 und höchstens auf 10 Jahre entfallenden Miet- oder Pachtzinses.
Hypothekendarlehen für Darlehensnehmer bis 3% der Darlehenssumme.
An- und Verkauf von Geschäften, Teilhaberschaften und Geschäftsdarlehen, je nach Vereinbarung von einer Seite oder anteilig von beiden Seiten, 6% des Geschäftswertes einschließlich Inventar und Warenbestand bzw. der Einlage oder der Darlehenssumme.
Verwaltung von Haus- und Grundbesitz für den Auftraggeber 2% bis 8% vom Mietsoll, mindestens EUR 150,00 je Objekt und Monat.
Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG) für den Auftraggeber ab EUR 19,00 und je Einheit und ab EUR 4,00 je TG-Stellplatz/Garage.
Verwaltung von vermietetem Wohnungseigentum (Sondereigentumsverwaltung) für den Auftraggeber EUR 29,00 je Wohn-/Gewerbeeinheit.
Alle Provisionssätze und Preisangaben verstehen sich als Nettoentgelte zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sonderleistungen sind außerhalb dieser Sätze zu vereinbaren und zu honorieren.
S Y M A Immobilienverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft mbH | Hauptstraße 131 | 50226 Frechen | Tel.: (0 22 34) 9 55 17 - 0 | Fax: (0 22 34) 9 55 17 - 55